Lebenshilfswerk Waren gGmbH Gievitzer Straße 88c D-17192 Waren (Müritz)

Unser Angebot für Menschen mit Behinderungen

Im Rahmen unserer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bieten wir Mitarbeitern mit Behinderungen eine große Vielfalt an Arbeitsangeboten, die den differenzierten Leistungsvoraussetzungen gerecht werden.

Die Aufnahme von neuen Mitarbeitern erfolgt grundsätzlich über den zuständigen Leistungsträger.

Leistungsträger (u. a.):

  • die Bundesagentur für Arbeit
  • die Deutsche Rentenversicherung
  • die Sozialämter
  • die Berufsgenossenschaften (Unfallkassen)

Für die berufliche Rehabilitation ist in der Regel zunächst die Bundesagentur für Arbeit zuständig, insbesondere für die Abgänger der Schulen zur individuellen Lebensbewältigung. In diesen Schulen werden vor Beginn der Aufnahme in unsere Werkstattbereiche entsprechende Beratungen angeboten.

Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls eine dauerhafte Behinderung erworben haben, können bei ihrer zuständigen Deutschen Rentenversicherung (DRV) / Berufsgenossenschaft (BG) einen Antrag auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" für ihre Beschäftigung in einer WfbM stellen.

Personen, die grundsätzlich Anspruch auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" haben, können einen entsprechenden Antrag bei dem für sie örtlich zuständigen Sozialamt (Sachgebiet Eingliederungshilfe) stellen, zum Beispiel beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte / Sozialamt / Sachgebiet Eingliederungshilfe

Für viele Mitarbeiter stellen unsere Angebote eine dauerhafte Beschäftigung dar. Unser besonderes Anliegen ist es dabei, möglichst vielfältige Begegnungen und Kontakte zu Kunden und Gästen zu ermöglichen, insbesondere in unseren gastronomischen und dienstleistenden Einrichtungen. Wir begleiten aber auch Mitarbeiter auf Außenarbeitsplätzen in Partnerbetrieben und gegebenenfalls auch den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wenn Sie Interesse oder Fragen haben, beraten wir Sie gerne persönlich.
Bitte senden Sie uns eine Email oder rufen Sie uns gerne an.

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Ihr Vorteil als unser Kunde

  • Wir sind ein modernes und leistungsfähiges Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, dass in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig ist.
  • Unsere Angebote und Leistungen orientieren sich an den Bedürfnissen und Wünschen unserer Kunden.
  • Wir verfügen über die fachlichen Kompetenzen in unseren Arbeitsbereichen und stellen uns Ihren Anforderungen.
  • Qualität und Termintreue sind Maßstab unserer täglichen Arbeit.
  • Durch Ihre Auftragserteilung oder Ihren Einkauf unterstützen Sie den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Als gewerblicher Auftraggeber haben Sie bei der Vergabe von Aufträgen an unsere Werkstätten für behinderte Menschen weitere Vorteile:

Private und öffentlichrechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 154 Absatz 1 SGB IX). Erfüllt der Arbeitgeber diese Beschäftigungspflicht nicht, wird eine Ausgleichsabgabe erhoben (§ 160 Absatz 1 Satz 1 SGB IX). Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird gestaffelt und nach der jahresdurchschnittlichen Beschäftigung festgesetzt.

Je Monat und unbesetzten Pflichtarbeitsplatz beträgt sie seit dem 01. Januar 2021:

  • 140,00 € bei einer Beschäftigungsquote ab 3% bis unter 5%,
  • 245,00 € bei einer Beschäftigungsquote ab 2% bis unter 3%,
  • 360,00 € bei einer Beschäftigungsquote unter 2%

Arbeitgeber, die zur Ausgleichsabgabe verpflichtet sind, können ihre Zahlungspflicht ganz oder teilweise auch dadurch erfüllen, dass sie anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen  (WfbM) Aufträge erteilen. 50 Prozent der in den Aufträgen enthaltenen Arbeitsleistung kann an der zu zahlenden Ausgleichsabgabe abgesetzt werden (§ 223 SGB IX). Die Höhe der Arbeitsleistung und das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen werden auf jeder Rechnung von der Werkstatt ausgewiesen. Die Anrechnung kann nur innerhalb des Jahres erfolgen, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht.

Sicher gibt es auch in Ihrem Unternehmen Aufgaben, die wir für Sie übernehmen können.
Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch...

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